


Die Unfallkamera - „ Ihr Airbag vor Gericht!“
Damit hatte Klaus Z. (Name von der Red. geändert) nicht gerechnet. Obgleich an der Kreuzung der freundliche Fahrer des vorfahrtsberechtigten Mercedes S500 ihm mittels Handzeichen bedeutet hatte, er könne mit seinem Audi A6 durchfahren, kam es zum Unfall, weil der Mercedes dann doch los fuhr. Von Gesten und Handzeichen will der Fahrer des Mercedes im Nachhinein nichts mehr gewusst haben.
Ähnlich ging es dem Taxifahrer Armin F. Ein sehr zügig bewegter BMW wechselte in die Spur seines Mercedes C 250D und vollführte eine starke Bremsung. Der entstandene Auffahrunfall war laut Gericht ein „typischer Geschehnisablauf“, bei dem Armin F. zu 100% die Schuld trage.
Mit Wut, Verzweiflung und völligem Unverständnis reagierte Taxifahrer Joachim K., der mit seinem VW-Sharan bei grünem Ampellicht kurz vor Mitternacht eine Kreuzung überquert hatte. Ein von rechts kommender BMW, dessen Fahrer trotz roter Ampel seine Fahrt mit unverminderter Geschwindigkeit fortgesetzt hatte, rammte den VW-Sharan mit voller Wucht. Bei Gericht tauchten unvermittelt drei Zeugen auf, die alle gesehen haben wollten, dass der VW-Sharan bei Rot gefahren sei. Joachim K. verlor den Prozess.
So oder ähnlich ereignen sich Jahr für Jahr Verkehrsunfälle, bei denen sich die Beteiligten nicht einig sind und es im Nachgang zu Ermittlungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Gewerblich betriebene Fahrzeuge sind hierbei besonders betroffen, da sie teilweise bis zu 16 Stunden täglich in Betrieb sind. Die Unfallhäufigkeit ist dementsprechend hoch.
Ein Sonderfall ist das Taxigewerbe
Speziell in Ballungsgebieten mit einer großen Anzahl vergebener Konzessionen werden Taxen nicht selten sogar rund um die Uhr betrieben. Innerhalb Berlins sind zum Beispiel derzeit rund 7.000 Taxen konzessioniert, wobei rund 80% auf klassische PKW und 20% auf sogenannte Großraumfahrzeuge, z. B. VW-Sharan oder Mercedes-Vito, entfallen. Die Wartezeiten an den Halteplätzen betragen oft mehr als eine Stunde, die Fahrzeiten und die dabei zurückgelegte Strecke stehen nur selten in wirtschaftlich angemessenem Verhältnis zu den Vorhaltekosten für das Fahrzeug und dem erzielten Ertrag. Befragungen bei den Taxi-Innungen sämtlicher Bundesländer haben ergeben, dass sich die geschilderte Situation in den verschiedenen Ballungsgebieten Deutschlands kaum unterscheidet.
Der unfallbedingte Ausfall eines Fahrzeuges kann für den Kleinunternehmer oder Selbstfahrer bereits den geschäftlichen Ruin bedeuten, denn die festen Kosten laufen weiter. Bei größeren Unternehmen wird die in diesem Gewerbe ohnehin schon bescheidene Umsatzrendite nochmals reduziert.
Wirksame Abhilfe für alle Beteiligten schafft hier die „UNFALLKAMERA“ der Firma EAS, die für das Taxi- und Mietwagengewerbe exklusiv in Kooperation mit der VdK - Versicherung der Kraftfahrt, dem führenden deutschen Taxiversicherer - im kommenden Jahr auf den Markt kommen wird.
Die „UNFALLKAMERA“ ist ein winziger Ereignisdatenschreiber, der automatisch ein Video sowohl bei kritischen Verkehrssituationen, als auch bei Unfällen erstellt. Dieser gerichtsverwertbare Film beginnt 15 Sekunden vor und endet 15 Sekunden nach dem Ereignis. Eine manuelle Auslösung per Knopfdruck ist ebenfalls möglich.
Die Unfallkamera wirkt durch ihren Präventionseffekt bereits vor Eintritt des Schadensereignisses und führt zu nachweisbarer Senkung sowohl der Schadenshäufigkeit als auch der individuellen Schadenshöhe.
Das Produkt hilft dem Unternehmer auch nach dem Schaden, die Ursachen für das Ereignis zu dokumentieren und ohne langwierige Ermittlungen zur Sach- und Rechtslage eine fast umgehende Entschädigungszahlung vom Versicherer zu erhalten. Der Geschäftsbetrieb kann bei den nicht vollkaskoversicherten Unternehmern, deren finanzielle Rücklagen eine Vorfinanzierung der Reparaturkosten nicht zulassen, in wesentlich kürzerer Zeit wiederaufgenommen werden. Bei Fremdverschulden besteht keine Notwendigkeit, die eigene Vollkaskoversicherung - sofern vorhanden - in Anspruch zu nehmen. Der wertvolle Schadensfreiheitsrabatt bleibt erhalten.
Gleiches gilt natürlich auch in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, wenn durch den „Airbag vor Gericht“ die Schuld an dem Verkehrsunfall dem Unfallgegner zugeordnet werden kann, wie dies in den Eingangsbeispielen vielleicht möglich gewesen wäre.
Die EAS-Unfallkamera bietet ferner einen wirksamen Schutz bei Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen.
In einer zweijährigen Studie der Verkehr-Unfall-Technik Sachverständigengesellschaft (VUT) wurde festgestellt, dass sich bei 1.810 Ordnungswidrigkeitsvorgängen die Geschwindigkeitsmessungen der Behörden in rund 80% der Fälle als fehlerhaft erwiesen haben. Die zugrunde liegenden Messungen erfolgten sowohl per Video-, als auch per Radargerät oder mittels Laserpistole.
Zu kurze Distanz hinter dem Ortsschild, fehlerhafter Winkel zur Fahrbahn, Reflexionen durch andere Fahrzeuge, Fahrzeugverwechselungen oder nicht ordnungsgemäße Bedienung sind einige der Gründe, die zu unzutreffenden Geschwindigkeitsmessungen führen. Wenn man sie nachweisen kann, ist es für einen Anwalt leicht, erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.
Zu einer „ordnungsgemäßen Bedienung“ eines Lasermessgerätes zählt z.B. die Anwesenheit einer zweiten Person (in der Dienstvorschrift als „aufmerksames Beobachten“ definiert). Wird jemand von einer Messanlage erfasst und bemerkt dies durch den Lichtblitz oder das Passieren des Messgerätes, kann er durch Knopfdruck der „Unfallkamera“ zeitnah eine manuelle Speicherung vornehmen und für die nötigen Beweise sorgen. So ist es im Nachhinein mit Hilfe eines Anwalts jederzeit möglich, die Aussichten eines Einspruchs zu überprüfen. Auch diese Art der Nutzung ist durch den Bundesdatenschutzschutzbeauftragten abgedeckt.
Für den Taxiunternehmer ist freilich nicht nur das Aufzeichnen des Unfallgeschehens von Interesse, sondern auch die persönliche Sicherheit des Taxifahrers. Raubüberfall, Nötigung, Unterschlagung und Bedrohung gehören leider auch zum Alltag des Taxigewerbes.
Die aktuelle neue Taxi-Ausführung der „UNFALLKAMERA“ kann bis zu vier Kameras gleichzeitig betreiben.
Neben der kompletten Außenüberwachung kann für den Innenraum ein Weitwinkelobjektiv eingesetzt werden, so dass zusätzlich zum rückwärtigen Verkehr auch eine Aufzeichnung von eventuellen strafbaren Handlungen der Fahrgäste erfolgen kann. Hierdurch wird die Sicherheit des Fahrers deutlich erhöht und Täter können besser ermittelt werden.
Das System bietet ferner noch zahlreiche weitere Leistungsmerkmale, wie z. B. weitere Sensoreingänge, räumliche Positionsbestimmung des Fahrzeugs und Speicherung über GPS.
Nähere Informationen zum System erhalten Sie über die Website www.unfallkamera.de.